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Immer genau im Bilde sein

Mit einer Videoüberwachung wissen Sie jederzeit wer gerade vor Ihrer Tür oder auf Ihrem Grundstück steht, auch wenn Sie selbst gar nicht zu Hause sind.

Mit einer Videoüberwachung...

Die eigenen vier Wände sind etwas ganz Besonderes, deshalb sollten sie besonders gut gegen unbefugtes Eindringen geschützt sein. Der erste Schritt dazu ist oft eine Alarmanlage. Sie soll den Zutritt ungebetener Gäste in Ihr Haus oder Ihre Firma verhindern. Doch soweit muss es gar nicht erst kommen. Im zweiten Schritt entfaltet eine Geländeüberwachung per Video ihre Wirkung bereits an der Grundstücksgrenze. So ist sie als vorbeugende Maßnahme im Idealfall eine effektive Abschreckung gegen Vandalismus, Diebstahl und auch Einbruch. Dabei ist diese Schutzmaßnahme anders als etwa ein Wachhund an sieben Tagen pro Woche einsatzbereit, und zwar rund um die Uhr. Elementar wichtig bei einer Videoüberwachung ist eine Kamera, die die Eingangstür erfasst, denn das Türschloss ist nach den Fenstern der wichtigste Ansatzpunkt für Einbrecher. Um hochwertige Fahrräder, Pedelecs mit Elektroantrieb oder auch Fahrzeuge zu schützen, kann die Garage mit in die Überwachung einbezogen werden. Ergänzend zum Außenbereich sind auch Kameras im Inneren denkbar, um beispielsweise Diebstähle von Reinigungskräften, Handwerkern oder anderen Dienstleistern zu verhindern, die im Gebäude tätig sind. Kameras in Wohnbereichen helfen zudem dabei pflegebedürftige Personen oder Kinder stets im Blick zu behalten.

Sollte die Videoüberwachung, auch CCTV (Closed-circuit television) genannt, Eindringlinge dennoch nicht von ihren Plänen abhalten und zu einem Tatabbruch bewegen, so liefern die installierten Kameras mit den aufgezeichneten Daten im Nachgang zumindest hochauflösende Beweisbilder. Diese können die Polizei dann bei ihren Ermittlungen unterstützen und erleichtern die Rekonstruktion der Ereignisse. Somit sind die Videoaufnahmen auch hilfreich für die spätere Schadensregulierung mit der Versicherung.

Wer über eine eigene Videoüberwachung nachdenkt, sollte sich zunächst einige wichtige Fragen beantworten:

  1. Was ist das Ziel der Überwachung?
  2. Welche Bereiche sollen erfasst werden?
  3. Wie sind dort die Lichtverhältnisse?
  4. Wie viele Kameras sind erforderlich?
  5. Wo sollen diese installiert werden?
  6. Erfolgt die Datenübertragung per Funk oder Kabel?

Auf Basis dieser Vorüberlegungen ist es dann empfehlenswert, zusammen mit einem Fachbetrieb ein individuelles Konzept für das zu schützende Objekt zu erarbeiten. Wir von Talk haben als Experten für Sicherheitstechnik jahrelange Erfahrung in der Videoüberwachung. Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie uns bitte einfach an und vereinbaren einen Beratungstermin. Tel.: 0231/909888-19. Ihre Ansprechpartner in unserem Hause sind Herr Markus Michael oder Herr Alexander Matheis. Vorab können Sie sich auf dieser Seite auch schon etwas genauer über die wichtigsten Elemente einer Videoüberwachung informieren.

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Die passende Kamera

Das Herzstück jeder Videoüberwachung ist die Kamera. Hier ist eine Vielzahl von Modellen für jeden Einsatzzweck verfügbar. Angefangen bei kleinen, kaum sichtbaren Minikameras für den Türbereich eines Eigenheims bis hin zu Hochgeschwindigkeits-Dome-Kameras, die sich per Fernsteuerung schwenken und neigen lassen, um größere Bereiche „im Blick“ haben. Neben Fixobjektiven mit fester Brennweite erweitern zoombare Varioobjektive hier die Möglichkeiten zusätzlich.

Videoüberwachung, die passende Kamera...

Während bei der Videoüberwachung lange Zeit analoge Kameras üblich waren, hat inzwischen der im Fernsehen bereits seit Jahren etablierte HD-Standard auch Einzug in der Sicherheitstechnik gehalten. Die hochauflösenden Überwachungsbilder erhöhen die Reichweiten von HD - oder Megapixel-Kameras und bieten außerdem die Möglichkeit ohne Qualitätsverlust in die Details der Aufnahmen hinein zu zoomen. Eine einzige moderne HD-Kamera kann daher denselben Bereich abdecken wie mehrere analoge Kameras. Als Faustregel gilt: Die HD-Auflösung von zwei Megapixeln ersetzt problemlos vier VGA-Kameras. Im Idealfall ist eine Umrüstung von analog auf digital sogar ohne eine neue Verkabelung möglich.

Für den Außeneinsatz können wasserfeste Kameras zum Einsatz kommen. Die Alternative sind herkömmliche Modelle in einem Wetterschutzgehäuse, vorzugsweise aus Metall und nicht aus Kunststoff. Mini- oder Tarnkameras stecken dabei in unverdächtigen Gehäusen, etwa von Rauch- oder Bewegungsmeldern, und sind so fast unsichtbar. Die damit mögliche diskrete Videoüberwachung muss jedoch im Einklang mit dem Datenschutz erfolgen.

Entscheidend ist auch die Lichtempfindlichkeit der Kamera, angeben in Lux. Je kleiner diese Kennzahl ist, desto lichtempfindlicher ist die Kamera. Die meisten Kameratypen gibt es aber auch als Varianten mit einer Tag/Nacht-Funktion. Eine solche farbfähige Hybrid-Kamera kann tagsüber Farbbilder liefern. Bei Unterschreitung eines definierten Helligkeitswertes schaltet sie aber in den Nachtmodus um und stellt dann hochwertige Schwarzweißbilder bereit. Andere Kamerasysteme arbeiten dagegen mit einem Passiv-Infrarot-Bewegungsmelder, der bei Dunkelheit zur Ausleuchtung des Erfassungsbereichs Weißlicht-LEDs zuschaltet. Bei völliger Finsternis kann alternativ auch eine Wärmebildkamera zum Einsatz kommen.

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Die lückenlose Überwachung

Nicht nur im Zusammenhang mit Smart Home-Lösungen ist der Fernzugriff auf die Bilddaten einer Videoüberwachung möglich.

Mit Hilfe einer App können sich Hausbesitzer jederzeit und an jedem Ort der Welt einen Überblick über die Geschehnisse zu Hause verschaffen. Darauf allein sollte man sich jedoch nicht verlassen, denn eine Übertragung der Bilddaten ist nicht jederzeit sicher gewährleistet. Beispielsweise können Funklöcher, das Einschalten des Flug-Modus oder die Abschaltung des Mobiltelefons oder Tablets bei wichtigen Geschäftsterminen den Live-Zugriff auf die Bilder unmöglich machen. Geschieht genau dann ein Einbruch, würde dieser wahrscheinlich erst zu spät bemerkt werden.

Videoüberwachung, die lückenlose Überwachung...

Ergänzend ist deshalb die zusätzliche Aufschaltung der Videoüberwachung auf eine Notrufleitstelle sinnvoll. Da ein direkter Draht zur örtlichen Polizeidienststelle nicht möglich ist, bietet sich dabei die Zusammenarbeit mit einer privaten Sicherheitsfirma an. Weil deren Notrufleitstelle selbst an Feiertagen rund um die Uhr besetzt ist, ist die Überwachung dann garantiert lückenlos. So bleibt kein Moment unbeobachtet und im Ernstfall kann schnell gehandelt werden, um größeren Schaden zu vermeiden. Hier helfen die Videobilder den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes dabei selbst komplexe Situationen schnell zu erfassen, richtig einzuordnen und zeitnah die passenden Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zudem lassen sich auch Fehlalarme gut erkennen, ausgelöst zum Beispiel durch ein größeres Tier im Garten oder an der Haustür. So fallen keine vermeidbaren Kosten durch unnötige Einsätze von Wachdiensten oder der Polizei an.

Das geeignete Aufzeichnungsgerät

Zur Speicherung der Videobilder gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, angefangen beim preisgünstigen Analog-Rekorder bis hin zum netzwerkbasierten Videoüberwachungssystem mit umfangreichen Funktionen. Solche Digitalrekorder können die Daten mehrerer Netzwerkkameras gleichzeitig verwalten und ermöglichen über ein Webinterface oder eine App den weltweiten Zugriff auf diese Aufnahmen in Echtzeit. Eine H.264- oder MPEG4-Kompression der Videodaten verringert dabei die Dateigröße und ermöglicht so einen schnelleren Netzwerkzugriff. Als Speichermedium für einen 4 Kanal Netzwerk-Videorekorder zur 24/7 Aufzeichnung reicht zum Beispiel eine Festplatte mit einem Terrabyte Kapazität aus. Mit dem Rekorder lassen sich bis zu sechs IP-Kameras mit einer Auflösung von 720p@25fps (720p ist die geringste Auflösung der Fernsehnorm „High Definition Television“ mit 1280×720 Pixeln / fps = frames per second also Bilder pro Sekunde) vernetzen oder bis zu vier PoE-fähige (PoE = Power over Ethernet) Kameras anschließen und über das Netzwerk auch mit Strom versorgen.

Über die intuitive Benutzeroberfläche eines solchen Netzwerk-Videorekorders lässt sich ganz nach Bedarf eine manuelle Aufzeichnung sowie eine Aufnahme nach Zeitplan oder über eine Bewegungserkennung einrichten. Im Triplex-Betrieb sind dabei zeitgleich eine Live-Ansicht, die Wiedergabe und der Datenexport möglich. Noch mehr Möglichkeiten eröffnet die Integration der Videoüberwachung in das Gebäudemanagement. Mit der Funktion „Linienüberschreitung“ lassen sich etwa virtuelle Grenzen für gesicherte Bereiche definieren, deren Überschreitung dann einen Alarm auslöst. Die Privat-Zonen-Maskierung kann dagegen sensible Bildteile, wie zum Beispiel öffentliche Bereiche, durch eine frei konfigurierbare Maske gemäß der gültigen Rechtslage ausblenden. Die Bewegungsverschlüsselung kann ergänzend Objekte, die sich bewegen oder von einem Referenzbild abweichen, im Livebild verpixelt und somit anonymisiert anzeigen.

Die richtige Vernetzung

Ganz klassisch ist eine Verkabelung von Kameras und Aufzeichnungsgerät. Bei Eigenheimen, vor allem bei Neubauten, bietet eine kabelgebundene Videoüberwachung die Vorteile einer sicheren und zuverlässigen Datenübertragung und Stromversorgung. Falls das Verlegen von Leitungen oder größere Umbaumaßnahmen jedoch unerwünscht sind, zum Beispiel in Mietwohnungen, gibt es auch andere Möglichkeiten. Als „kleine“ Lösung kann eine Funk-Videoüberwachung oder der Einsatz von WLAN-Kameras sinnvoll sein. Ein Funkalarmsystem ist bei Bedarf auch völlig autark vom Telefon- und Stromnetz. Dazu arbeitet es mit drahtlosen, batteriebetriebenen Nachtsicht-Kameras mit Bewegungsmeldern, die die Aufzeichnung nur im Alarmfall aktivieren. Die Speicherung der Bilddaten kann dann auf einer einfachen SD-Karte erfolgen.

Größere Systeme, die auch mehrere Standorte umfassen können, arbeiten oft mit einem IP-basierten Netzwerk. Dieses kann mehrere Dutzend Kameras umfassen und ermöglicht zur Fernüberwachung einen weltweiten Zugriff auf die Bilddaten. Allerdings ist nicht immer und überall ein störungsfreier Internetzugang gewährleistet. Zudem ist während des täglichen Wechsels der IP-Adresse für kurze Zeit keine Verbindung möglich.

Üblicherweise wird die Videoüberwachung auch in Einbruchmelde- und Gebäudemanagementsysteme integriert und auf die Notrufleitstelle eines Wachdienstes aufgeschaltet.

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Keine Probleme mit dem Datenschutz

Aufgrund der gerade neu in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Thema Datenschutz derzeit brandaktuell. Auch eine Videoüberwachung muss selbstverständlich gesetzeskonform arbeiten.

Videoüberwachung, keine Probleme mit dem Datenschutz...

Mehrere Gesetze regeln in Deutschland, wer die Videoüberwachung wie und wo einsetzen darf. Dabei gelten vor allem zwei Grundsätze: Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit. Grundsätzlich ist die regelmäßige Überwachung des eigenen privaten Umfeldes rechtmäßig. Fremde Personen innerhalb dieses rein privaten Umfeldes dürfen jedoch nur überwacht werden, wenn die betroffenen Personen dem ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zugestimmt haben. Eine Überwachung des öffentlichen Umfeldes, wie Straßen, Wegen oder Plätzen ist dagegen nur staatlichen Stellen gestattet. Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort sollte man für das eigene System immer eine Einzelfallbetrachtung vornehmen, denn die Videoüberwachung des eigenen, jedoch öffentlich zugänglichen Privat-Umfeldes kann abhängig vom Überwachungszweck im Einzelfall sehr wohl zulässig sein.

Die Verhältnismäßigkeit ist gewahrt, wenn die Interessen des Eigentümers im Einklang mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht stehen, die in den überwachten Bereich eintreten wollen. Dazu sollten auch Alternativen zur Videoüberwachung, wie Alarmanlagen oder mechanische Absicherungen, in Betracht gezogen werden. Empfehlenswert ist es generell, mit einem Schild oder anderen gut sichtbaren Hinweisen über das Vorhandensein einer Videoüberwachung zu informieren. Zudem sollten die gesammelten Bilddaten vor dem Zugriff Unbefugter geschützt sein und nach möglichst kurzer Zeit wieder gelöscht werden.

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Datenschutzerklärung für videotechnik-dortmund.de

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf unserer Website
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Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

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Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.

Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren.

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

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Kaiserstraße 21-23
44135 Dortmund

Telefon: +49 (231) 22 81 90 10
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